Seit dem 18. Dezember 2018 wurde das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ verabschiedet. Somit wurde im Geburtenregister neben „weiblich“ und „männlich“ und Offenlassen des Geschlechtseintrages auch die zusätzliche Geschlechtsbezeichnung „divers“ für inter* Personen eingeführt.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2018): Zusätzliche Geschlechtsbezeichnung „divers“ für Intersexuelle eingeführt, Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben.